Unmittelbare Maßnahmen

Verstirbt ein Angehöriger nicht im Krankenhaus, sondern zu Hause oder an einem anderen Ort, benachrichtigen Sie möglichst sofort den Hausarzt oder den Arzt der zu diesem Zeitpunkt den Notdienst übernommen hat.

Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus. Die anfallenden Arztkosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sie sind dem Arzt direkt zu erstatten. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Totenschein Ihnen ausgehändigt wird oder bei der verstorbenen Person verbleibt.

Jetzt sollten Sie sich möglichst sofort mit dem Bestattungshaus-Peter-Schulz oder einem anderen Bestatter Ihres Vertrauens, Verbindung aufnehmen.

Bestattungshaus-Peter-Schulz

Peter Schulz

66424 Homburg

Tel. 06841 / 758888

 peter.schulz1@gmx.de

Wir sind Tag und Nacht erreichbar. Natürlich stehen wir Ihnen auch an Sonn - und Feiertagen zur Verfügung.

In einem persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen all Ihre Fragen und Wünsche. Natürlich werden alle Informationen vertraulich behandelt. Danach erledigen wir für Sie schnellstmöglich alle Angelegenheiten, die mit der Bestattung verbunden sind.

Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens können Sie frei wählen! 

 

Folgende Dokumente bzw. Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  1. Personalausweis des Verstorbenen

 

  1. Todesbescheinigung

a.       Bei Ledigen: Geburtsurkunde    

b.       Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Im STAMMBUCH )oder eine Abschrift des Familienbuches  

c.       Bei Geschiedenen:  das Scheidungsurteil

d.       Bei Verwitweten:  Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

  1. Rentenanpassungsbescheid

4.       Krankenkassenausweis

  1. Grabstellennachweis (falls schon ein Grab vorhanden ist )

  2. Versicherungspolicen

  3. Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden )

  4. Mitgliedsbuch von Sterbevereinen oder Kassen

 Im Fall, dass Urkunden nicht vorhanden sind, hilft Ihnen ihr Bestattungshaus-Peter-Schulzgerne bei der Wiederbeschaffung

Alle Behördengänge werden auf Ihren Wunsch von uns für Sie erledigt. 

Verstirbt ein Angehöriger im Pflegeheim oder Krankenhaus, verständigt die Verwaltung des Hauses einen Arzt und veranlasst die unmittelbar notwendigen Dinge. Sie brauchen somit keinen Arzt mehr zu verständigen. Erhalten Sie von der Verwaltung die Nachricht vom Ableben eines Angehörigen, so setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Bestattungshaus-Peter-Schulz, Tel. 06841/758888 oder einem anderen Bestattungsinstitut ihres Vertrauens in Verbindung.

Wir beraten Sie in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch und erledigen dann direkt alle für die Bestattung nötigen Angelegenheiten.

Damit alle Wünsche des Verstorbenen oder dessen Angehörigen erfüllt werden können, ist es am Besten ein persönliches Beratungsgespräch zu führen, bevor der Bestatter die ersten Schritte einleitet.       

Ist nach einem Beratungsgespräch die Entscheidung für ein bestimmtes Sargmodell, die Bestattungsart und dem Bestattungsort getroffen, erfolgt die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof, oder zu unseren hauseigenen Verwahrräumen. Kann ein Beratungsgespräch erst nach dieser Überführung stattfinden, wird die Überführung in einem Notsarg oder mit einer Trage durchgeführt und später in den von Ihnen bestimmten Sarg umgebettet.

 

Das Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch, in dem alle Fragen im Zusammenhang mit dem Trauerfall geklärt werden kann auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro geführt werden. Hierbei legen Sie fest an welchem Ort die Beisetzung stattfinden soll. Desweiteren bestimmen Sie welche Grabstelle in Frage kommt, ob ein Sterbeamt stattfindet oder eine Trauerfeier gewünscht wird. Das Bestattungshaus-Peter-Schulz stimmt nun die Termine mit dem Friedhofsamt, dem Geistlichen oder dem Grabredner/in ab. Die Kirche bietet ihren Mitgliedern die Begleitung im Trauerfall an. Wir nehmen den ersten Kontakt zur Kirchengemeinde auf und unterrichten diese vom Tod ihres Gemeindemitgliedes. Geklärt wird auch ob eine Anzeige, Trauerkarten usw. gewünscht werden. Gemeinsam können wir Aussehen und Text gestalten. Den Druckauftrag vermitteln wir weiter und sorgen dafür, dass Vereinbarungen eingehalten werden. Wir besprechen mit ihnen, auch den Blumenschmuck für den Sarg bzw. die Urne, Leichenhalle und Trauerfeier. Wenn Sie es möchten, können wir auch hierfür die Organisation übernehmen. Klären müssen wir auch, ob Sie eine offene oder geschlossene Aufbahrung wünschen. Nun stellt sich die Frage ob und welche musikalische Untermalung der Trauerfeier erwünscht ist. 

Wie viele Sterbeurkunden werden für Formalitäten und Benachrichtigungen benötigt? Muss der Arbeitgeber benachrichtigt werden? Möchten Sie nach der Beisetzung zu einer Kaffeetafel einladen? Wir helfen Ihnen auch gerne hier weiter.                         

Nach der Besprechung stimmen wir alle Termine ab und erledigen die Abmeldungen von Versicherrungen, Renten, Krankenkasse etc. Sie brauchen sich diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.

 

 

Die Beisetzung

Der Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung ist je nach Glaubenszugehörigkeit verschieden. In der Regel erfolgt die Trauerfeier in der Friedhofshalle. Die Trauernden sollten ca. 15-20 Minuten vor Beginn eintreffen. Trauerkleidung ist nicht mehr unbedingt ein „MUSS“, doch sollte die Kleidung dem Anlass entsprechend sein. Es gibt dennoch Traditionen, die auch in der Trauer helfen können. Es sollten gedeckte Farben getragen werden. Oft wird nur noch von den nächsten Angehörigen schwarz getragen. Trauerkleidung vermittelt Mitmenschen in Ihrer Umgebung, dass Sie um einen Menschen trauern, verletzt sind und dass sie Hilfe erwarten. Jeder einzelne bestimmt für sich selbst wie lang er Trauerkleidung tragen möchte. Bekannten, Freunden und vor allem Familie ist es wichtig vom Tod eines Menschen zu erfahren. Frühere Auseinandersetzungen und Streit wird im Angesicht des Todes unwichtig.

 Nach der Trauerfeier gehen die Hinterbliebenen und Trauergäste gemeinsam hinter dem Sarg mit dem Verstorbenen den letzten gemeinsamen Weg zum Grab. Der Sarg wird von den Trägern ins Grab abgelassen. Jetzt verabschieden sich die Angehörigen und die Trauergäste von dem Verstorbenen. Als symbolische Handlung erfolgt der Wurf von Blumen oder Erde auf den Sarg. Nachdem die Beisetzung beendet ist und alle Trauergäste das Grab verlassen haben, schließen die Friedhofsmitarbeiter das Grab. 

 

Nach der Beisetzung

Nach der Beisetzung gibt es noch viele Dinge zu tun. Wir helfen Ihnen auch hier weiter.

 

Bei Lebensversicherungen oder Sterbekassen muss das Ableben einer versicherten Person mit Dokumenten belegt werden. Hierfür benötigen wir die Original-Versicherungspolice und Ihre Vollmacht.

 In ähnlicher Form wird es bei Rentenversicherungen oder Pensionsstellen gehandhabt. Die dazu notwendigen Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zusammen. So haben Sie die Möglichkeit, sich von dieser Belastung zu befreien.

Für Zuwendungen und Hilfe sagt man gerne Danke. Dieses wird nach der Beisetzung innerhalb zwei bis fünf Wochen in einer Tageszeitung oder durch persönliche Danksagung übermittelt. Wir halten für Sie auch hierfür Beispiele bereit.

Vielleicht ist das Telefon, Wasser oder Strom abzumelden. Was ist mit der Bankverbindung?  Wir sind auch nach der Trauerfeier für Sie da. All diese Dinge besprechen wir, vom Bestattungshaus-Peter-Schulz mit Ihnen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Grabstätte

Friedhofsverwaltungen schreiben oft die Gestaltung von Grabfeldern vor. Zum Beispiel die Größe des Grabsteins usw. Von Friedhof zu Friedhof gibt es unterschiedliche Kriterien. Möchten Sie einen Grabpflegevertrag? Auch hierfür finden wir eine Lösung.