Sollte ihr Verstorbener Ehepartner ein Testament verfasst und zu Hause aufbewahrt haben, so besteht ihrerseits die Verpflichtung dies so bald als möglich beim zuständigen Nachlassgericht vorzulegen. Zuständig ist das Amtsgericht des Bezirks, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Alle Erben, die das Erbe annehmen, können zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden.

Ein Erbe können sie auch Ausschlagen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich grundsätzlich innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls, sich mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie genaue Informationen über weitere Vorgänge und Fristen. Wenn Sie diese Sechswochenfrist verstreichen lassen, erben Sie mit dem Nachlass auch sämtliche Verbindlichkeiten und Schulden Ihres Erblassers.

 

Der Erbschein 

Beim zuständigen Amtsgericht können Sie den Erbschein beantragen. Auf dem Erbschein sind alle Erben verzeichnet.  Mit dem Erbschein haben Sie Zugang zu den Vermögenswerten, Konten usw. Beim Grundbuchamt können Sie sich oder gegebenenfalls eine Erbgemeinschaft als Eigentümer eintragen lassen.

 

Das Finanzamt von der Erbschaft informieren

Innerhalb von drei Monaten sollten Sie das Finanzamt von Ihrem Erbe informieren um einer überraschenden Aufforderung des Finanzamts zuvorzukommen, da behördlicherseits ebenfalls eine Meldung an das Finanzamt erfolgt.

 

Testament

Ein Testament das man zu Hause verfasst, muss handgeschrieben sein, Ort, Datum und Unterschrift beinhalten.

 

Gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten ohne Kinder/mit Kindern!    

Hinterlässt ein Verstorbener kein Testament, ist die Erbfolge staatlicherseits geregelt!

Wenn die Ehe kinderlos war erben neben dem verbleibenden Ehepartner, auch die Eltern oder an deren Stelle die Geschwister des Verstorbenen anteilig mit. Der verbleibende Ehepartner bildet mit den Miterben zusammen eine Erbgemeinschaft. Dies bedeutet das keinem der Erben eine Immobilie oder ein Gegenstand der Erbmasse allein gehört. Nur die Erbgemeinschaft als Ganzes kann über eine Veräußerung oder eine Veränderung bestimmen.

Gehen aus einer Ehe Kinder hervor, treten diese an die Stelle der Verwandtschaft des Verstorbenen.

 

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ähnlich einem Testament, eine Verfügung des Besitzes nach dem Ableben. Der Unterschied zum Testament besteht darin das ein Erbvertrag mindestens von zwei Parteien notariell abgeschlossen werden muss. Ein Testament ist ein Einseitiges, ein Erbvertrag ein Zweiseitiges Rechtsgeschäft. Bei der Errichtung eines Erbvertrags müssen alle Parteien, die es betrifft anwesend sein.

Einen Erbvertrag können Sie wie ein Notarielles Testament erstellen.

Rechtsgültig wird der Vertrag erst wenn er vorgelesen, genehmigt und von den Vertragspartnern eigenhändig unterschrieben ist.    



Dies ist keine Rechtsauskunft, konsultieren Sie in Erbfragen

am Besten einen Fachanwalt oder Notar!