Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legt der Betreffende zu Lebzeiten mit Bestattungshaus-Peter-Schulz, oder einem anderen Bestatter seines Vertrauens, den Ablauf seiner Bestattung fest.

Sie können bestimmen:

·       Art des Sarges

·       Bestattungsart (Erde, Feuer, See, usw.)

·       Bestattungsort (wenn möglich)

·       Musikwunsch

·       Blumenwunsch

·       und viele weitere Dinge

Das Bestattungshaus-Peter-Schulz nimmt alle Ihre Wünsche auf, errechnet Ihnen die Kosten und verpflichtet sich Ihnen gegenüber zum errechneten Preis Ihre Wünsche nach besten Möglichkeiten umzusetzen.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen passenden Kostenabsicherungsplan.

Die Summe die errechnet wurde, können Sie in eine Sterbegeldversicherung in Raten oder auf einmal einzahlen, Begünstigter der Versicherung, die nur im Todesfalle auszahlt, wird der Bestatter. Wir empfehlen hierzu z. Bsp. die „LV. 1871 „, Lebensversicherung des Münchner Begräbnisvereins, da diese zertifiziert sind die Handwerkskammer als Treuhänder zwischenzuschalten. Dies bedeutet, wenn aus betrieblichen Gründen Ihr Vertragsbestatter, der auch Mitglied der Innung ist, den abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann, sucht Ihnen die Fachinnung einen qualifizierten Bestatter, der den Vertrag zu den ausgemachten Konditionen erfüllt.

Sollten Sie Ihren Wohnort wechseln, Änderungswünsche oder andere wichtige Gründe haben, können Sie natürlich jeder Zeit einen solchen Vertrag auflösen, dies ist aber nicht nötig, da die Fachinnung bundesweit agiert.