Hat die oder der Verstorbene eine Willenserklärung hierüber hinterlassen, ist diese für die Angehörigen bindend.

Liegt keine Willenserklärung vor, ist davon auszugehen das die Angehörigen die Form und die Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierfür hat der Gesetzgeber die Reihenfolge der Entscheidungsberechtigten festgelegt:

 

  1. Ehegatte

  2. Kinder

  3. Ehegatte der Kinder

  4. Nähere oder weitere Verwandte, Verlobte oder Lebenspartner.

  

Erdbestattung

Sie können grundsätzlich zwischen einem Reihengrab und einem

Wahl-Grab entscheiden. Je nach Friedhofsordnung können Sie beim Wahl-Grab, zur Lage Wünsche äußern, und die Größe bestimmen.

Beim Reihengrab, das in seiner Größe grundsätzlich kleiner ist, wird Ihnen die Lage zugeteilt. 

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sie ein Wahl-Grab welches zu Beginn teurer ist, nach Ablauf der 30- jährigen Frist verlängern können. Das preiswertere Reihengrab (20 Jahre) nicht. Außerdem kann ein Wahl-Grab mit einer Erdbestattung und drei Urnen belegt werden. (bezogen auf Homburg /Saar Abweichungen in anderen Gemeinden möglich)

Das Reihengrab ist immer nur für eine Erdbestattung zulässig.     

Die genannten Zeitabläufe können je nach Bodenbeschaffenheit von der Kommune geändert werden. Für eine Erdbestattung bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Ein Anrecht auf eine Grabstätte besteht nur bei der Gemeinde in der der Verstorbene gemeldet war. Eine andere Gemeinde kann auf Antragstellung eine Grabstelle gewähren

 

Feuerbestattung

 

Feuerbestattung bedeutet, dass der Leichnam in einem Sarg eingeäschert wird und die Aschenreste später in einer Urne beigesetzt werden. In der Feuerbestattung sehen viele Menschen große Vorteile im Blick auf Umweltfreundlichkeit, leichtere Pflege der Grabstelle, Platz und Kostenersparnis. Daher gewinnt die Feuerbestattung immer mehr an Bedeutung. Für eine Feuerbestattung ist eine besondere Verfügung des/r Verstorbenen notwendig, aus dem ausdrücklich hervorgeht, dass es sein/ihr Wille war eingeäschert zu werden. Sollte diese Verfügung nicht vorliegen besteht die Möglichkeit den Antrag durch einen nahestehenden Angehörigen zu stellen, wobei der letzte Wille des Verstorbenen im Vordergrund stehen sollte. Eine Mitgliedschaft in einem Feuerbestattungsverein ist nicht erforderlich. Dem Leichnam wird vor der Einäscherung ein mit einer Identifikationsnummer bestücktes Schamott Stück beigelegt, welches später mit in die Urne kommt und falls nötig eine einwandfreie Identifikation zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht.  Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert. In der Bundesrepublik besteht noch als einzigem Land in Europa für Urnen Friedhofzwang mit zwei Ausnahmen, dies wären eine Beisetzung in einem Friedwald oder auf See. Es ist neuerdings erlaubt einen kleinen Teil der Asche (max. 5 gr.) in ein Amulett zu geben und dies zu Hause aufzubewahren. 

 

  

Seebestattung

 

Um eine Seebestattung durchführen zu können ist eine vorherige Einäscherung der Verstorbenen Voraussetzung. Nach der Einäscherung wird die dafür vorgeschriebene Seebestattungsurne in einem für Seebestattungen festgelegten Gebiet im Meer beigesetzt. Die Angehörigen können auf Wunsch bei der Seebestattung dabei sein. Den genauen Beisetzungsort können Sie einer Seekarte entnehmen, die Sie nach der Seebestattung erhalten. In dieser Seekarte wird der genaue Längen-Breitengrad festgehalten.

 

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Feuerbestattung

 

Anonyme Bestattung

 

Diese Bestattungsart ist eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld, wobei die Grabstelle ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben bleibt.

Der Begriff Anonym wird aber von Gemeinden unterschiedlich ausgelegt. Es gibt Gemeinden, in denen bei einer anonymen Beisetzung außer den Friedhofsarbeitern und einem Geistlichen niemand Weiteres anwesend ist.

In anderen Gemeinden wiederum dürfen bei der Beisetzung die nächsten Angehörigen und Freunde anwesend sein.

Alle gemeinsam haben Sie jedoch die spätere Anonymität des genauen Bestattungsplatzes, über den nur das Friedhofsamt Bescheid weiß und dies auch niemandem offeriert.

 

Friedwald oder Waldbestattung

 

Die Friedwaldbestattung ist eine recht junge Form der Bestattung.

Sie ist eine Art Mittelweg zwischen einer anonymen und der herkömmlichen Bestattungsart. Bei dieser Bestattungsform wird die Urne des Verstorbenen am Fuße eines ausgewählten Baumes beigesetzt. Dieser spezielle Baum kann von dem Verstorbenen zu Lebzeiten oder von der Familie ausgesucht und für 99 Jahre reserviert werden. Dies ist nur in den vorgesehenen Waldgebieten möglich. Einen Friedwald-Baum kann man auf Wunsch mit einer kleinen Plakette kennzeichnen. Darüber hinaus ist keinerlei weitere Grabpflege von Nöten. Im Gegensatz zu einer anonymen Grabstätte haben aber engste Verwandte und Freunde die Möglichkeit die Grabstätte ihrer lieben Verstorbenen aufzusuchen, was zur Trauerbewältigung oft von Vorteil sein kann.    

Nähere und detaillierte Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch.

 

Oase der Ewigkeit (Schweiz)

Das gleiche wie bei der Friedwaldbestattung, und darüber hinaus eine Beisetzung auf einer Almwiese oder an einem Felsen ist in der Schweiz möglich. Wenn diese Bestattungsart gewählt wird sieht das Schweizer Gesetz die Möglichkeit vor das nach der Einäscherung die Verwandten die Urne zur persönlichen Abschiednahme auf unbestimmte Zeit mit nach Hause nehmen dürfen. Dies gilt auch für Deutschland.

 

Asche Ausstreuung

 

Hierbei wird die Asche des Verstobenen, von Angehöriger oder durch das Friedhofspersonal an einer speziell hierfür vorgesehenen Stelle ausgestreut. Dies ist in Deutschland nicht möglich, aber in Forbach Frankreich.